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Abstand



Abstand muss so groß sein, dass bei plötzlichem Abbremsen unfallvermeidende Reaktion möglich

"Doch muss ein Verkehrsteilnehmer jederzeit damit rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Gerade vor ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08
 

Abstandsgebot ist drittschützend

"Hiernach muss ein Fahrer stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er auch dann noch halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

§ 4 StVO soll in erster Linie Auffahrunfällen entgegenwirken, bezweckt aber auch, die Übersicht des Fahrzeugsführers über die Fahrbahn zu ......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Abwägung: Abstandsverstoß gegen Überholverstoß

"Neben der Betriebsgefahr der Fahrzeuge ist der zu geringe Abstand (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVG) gegen die Verstöße gegen die Überholverbote (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO und § 5 Abs. 2 S. 1 StVO) abzuwägen. Dabei ist anerkannt, dass der Überholende anteilig für den Unfall mithaftet, wenn der Ü......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Haftungsanteil bei zu geringem Seitenabstand

"Das Gericht verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich bei der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes seitens des Vorbeifahrenden bei Anhaltspunkten dafür, dass mit einem - auch nur weiteren Öffnen - der Tür gerechnet werden muss, regelmäßig von einer höheren Mithaftung des Vorbeifahrenden aus......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Haftungsteilung bei Kollision zwischen vorbeifahrendem PKW und die Straße betretenden Müllmann

"Im Rahmen der gemäss § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Mitverursachungs- und Verschuldensbeiträge hielt das Gericht eine jeweils gleich hohe Haftung der Parteien für angemessen. Auf Seiten der Beklagten war zu berücksichtigen, dass den Zeugen U. ein erhebliches, der Beklagten zuzurechnen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02
 

Kfz muss grundsätzlich keinen Platz rechts für Fahrradfahrer lassen

"Zum einen existiert keine Vorschrift, wonach sich ein Autofahrer auf der Straße so einzuordnen hat, dass an der rechten Seite Radfahrer vorbeifahren können. Gemäß § 5 Abs. 8 StVO dürfen zwar Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge rechts mit mäßiger Geschwindigkeit und besondere......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004 - 14 U 91/03
 

mit Bremsen muss gerechnet werden, aber nicht mit einem Stop durch Unfall

"Zwar muss ein Kraftfahrer ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden grundsätzlich einkalkulieren. Er muss jedoch nicht mit einem ruckartigen Stehenbleiben seines Vordermannes infolge Auffahrens auf ein Hindernis rechnen, durch das sein Anhalteweg außergewöhnlich verkürzt wird (BGH, Urteil......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19
 

Seitenabstand beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug, wenn Anzeichen existieren

"Der an einem parkenden Wagen vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer darf nur darauf vertrauen, dass die Tür nicht plötzlich mit einem Ruck weit geöffnet wird (BGH, DAR 1981, 148, 149). Vorliegend ist grundsätzlich zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen, dass die Zeugin D. nach ihrer eigenen Aussage de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Seitenabstand verkehrsbedingt verringert

"Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217). Vorliegend ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zeugin D. unstreitig und nach ihrer glaubh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Sicherheitsabstand zu Fahrrädern nach § 5 Abs. 4 StVO nur bei Bewegung

"Gemäß § 5 Abs. 4 StVO beträgt ein ausreichender Seitenabstand zu Radfahrern beim Überholen 1,5 Meter. Dieser Seitenabstand gilt aber nicht an Kreuzungen und Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist.d Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheine, Urteil vom 19.12.2024, Az. 14 C 136/24, n.v.
 

situationsbedingte Betriebsgefahr: Kolonnenfahren

"Besondere Betriebsgefahr ist hierbei die Gesamtheit der Umstände, welche in der konkreten Verkehrssituation zur allgemeinen, die Gefährdungshaftung auslösenden Betriebsgefahr hinzutreten und die Gefahr einer Schadensverursachung erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029,......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19
 

Sorgfaltsanforderungen beim Einsteigen und Aussteigen

"Zwar muss sich nach § 14 StVO, wer ein- oder aussteigt, so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlic......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Aachen, Urteil vom 23.02.2023 - 1 O 219/22
 

Tür geöffnet: nicht festgehalten oder zu weit geöffnet

"Dass es die beiden in Betracht kommenden Möglichkeiten, dass der Kläger entweder die Tür trotz der Vorbeifahrt des LKW weiter geöffnet oder diese jedenfalls nicht ausreichend festgehalten hat, gleich bewertet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die vom Berufungsgericht für angemessen gehal......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, URteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08
 

§ 12 Abs. 4 S. 1 StVO - Verstoß bei Abstand von 50 cm zur rechten Fahrbahnseite

"Die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs hat damit gegen die ihr aus § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO obliegende Pflicht, am rechten Fahrbahnrand zu parken, verstoßen."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 1695/09