verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Abstand
Lichtzeichenwechsel



Abstand muss so groß sein, dass bei plötzlichem Abbremsen unfallvermeidende Reaktion möglich

"Doch muss ein Verkehrsteilnehmer jederzeit damit rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Gerade vor ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08