verkehrsrechtbuch.de (813)

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Abstand
Reaktionszeit



Abstandsgebot ist drittschützend

"Hiernach muss ein Fahrer stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er auch dann noch halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

§ 4 StVO soll in erster Linie Auffahrunfällen entgegenwirken, bezweckt aber auch, die Übersicht des Fahrzeugsführers über die Fahrbahn zu ......."  
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vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22