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Abstand
Allgemeines



Abstandsgebot ist drittschützend

"Hiernach muss ein Fahrer stets so viel Abstand zu seinem Vordermann halten, dass er auch dann noch halten kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst.

§ 4 StVO soll in erster Linie Auffahrunfällen entgegenwirken, bezweckt aber auch, die Übersicht des Fahrzeugsführers über die Fahrbahn zu ......."  
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vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Kfz muss grundsätzlich keinen Platz rechts für Fahrradfahrer lassen

"Zum einen existiert keine Vorschrift, wonach sich ein Autofahrer auf der Straße so einzuordnen hat, dass an der rechten Seite Radfahrer vorbeifahren können. Gemäß § 5 Abs. 8 StVO dürfen zwar Radfahrer auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fahrzeuge rechts mit mäßiger Geschwindigkeit und besondere......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004 - 14 U 91/03
 

mit Bremsen muss gerechnet werden, aber nicht mit einem Stop durch Unfall

"Zwar muss ein Kraftfahrer ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden grundsätzlich einkalkulieren. Er muss jedoch nicht mit einem ruckartigen Stehenbleiben seines Vordermannes infolge Auffahrens auf ein Hindernis rechnen, durch das sein Anhalteweg außergewöhnlich verkürzt wird (BGH, Urteil......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19
 

Sicherheitsabstand zu Fahrrädern nach § 5 Abs. 4 StVO nur bei Bewegung

"Gemäß § 5 Abs. 4 StVO beträgt ein ausreichender Seitenabstand zu Radfahrern beim Überholen 1,5 Meter. Dieser Seitenabstand gilt aber nicht an Kreuzungen und Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist.d Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheine, Urteil vom 19.12.2024, Az. 14 C 136/24, n.v.
 

situationsbedingte Betriebsgefahr: Kolonnenfahren

"Besondere Betriebsgefahr ist hierbei die Gesamtheit der Umstände, welche in der konkreten Verkehrssituation zur allgemeinen, die Gefährdungshaftung auslösenden Betriebsgefahr hinzutreten und die Gefahr einer Schadensverursachung erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029,......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19