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Abstand
Abwägung



Abwägung: Abstandsverstoß gegen Überholverstoß

"Neben der Betriebsgefahr der Fahrzeuge ist der zu geringe Abstand (Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 StVG) gegen die Verstöße gegen die Überholverbote (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 StVO und § 5 Abs. 2 S. 1 StVO) abzuwägen. Dabei ist anerkannt, dass der Überholende anteilig für den Unfall mithaftet, wenn der Ü......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

situationsbedingte Betriebsgefahr: Kolonnenfahren

"Besondere Betriebsgefahr ist hierbei die Gesamtheit der Umstände, welche in der konkreten Verkehrssituation zur allgemeinen, die Gefährdungshaftung auslösenden Betriebsgefahr hinzutreten und die Gefahr einer Schadensverursachung erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1995 - VI ZR 247/94, NJW 1995, 1029,......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19