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Müllabfuhr



Haftungsteilung bei Kollision zwischen vorbeifahrendem PKW und die Straße betretenden Müllmann

"Im Rahmen der gemäss § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Mitverursachungs- und Verschuldensbeiträge hielt das Gericht eine jeweils gleich hohe Haftung der Parteien für angemessen. Auf Seiten der Beklagten war zu berücksichtigen, dass den Zeugen U. ein erhebliches, der Beklagten zuzurechnen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02