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Abstand
Auffahrunfall



Abstand muss so groß sein, dass bei plötzlichem Abbremsen unfallvermeidende Reaktion möglich

"Doch muss ein Verkehrsteilnehmer jederzeit damit rechnen, dass ein Vorausfahrender plötzlich bremst: Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 StVO muss der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Gerade vor ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Hildesheim, Urteil vom 07.08.2008 - 47 C 119/08
 

mit Bremsen muss gerechnet werden, aber nicht mit einem Stop durch Unfall

"Zwar muss ein Kraftfahrer ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden grundsätzlich einkalkulieren. Er muss jedoch nicht mit einem ruckartigen Stehenbleiben seines Vordermannes infolge Auffahrens auf ein Hindernis rechnen, durch das sein Anhalteweg außergewöhnlich verkürzt wird (BGH, Urteil......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19