verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Abstand
Vorbeifahrt



Haftungsteilung bei Kollision zwischen vorbeifahrendem PKW und die Straße betretenden Müllmann

"Im Rahmen der gemäss § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Mitverursachungs- und Verschuldensbeiträge hielt das Gericht eine jeweils gleich hohe Haftung der Parteien für angemessen. Auf Seiten der Beklagten war zu berücksichtigen, dass den Zeugen U. ein erhebliches, der Beklagten zuzurechnen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02
 

Seitenabstand beim Vorbeifahren an stehendem Fahrzeug, wenn Anzeichen existieren

"Der an einem parkenden Wagen vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer darf nur darauf vertrauen, dass die Tür nicht plötzlich mit einem Ruck weit geöffnet wird (BGH, DAR 1981, 148, 149). Vorliegend ist grundsätzlich zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen, dass die Zeugin D. nach ihrer eigenen Aussage de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Seitenabstand verkehrsbedingt verringert

"Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217). Vorliegend ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zeugin D. unstreitig und nach ihrer glaubh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Sorgfaltsanforderungen beim Einsteigen und Aussteigen

"Zwar muss sich nach § 14 StVO, wer ein- oder aussteigt, so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltsanforderung gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlic......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Aachen, Urteil vom 23.02.2023 - 1 O 219/22
 

Tür geöffnet: nicht festgehalten oder zu weit geöffnet

"Dass es die beiden in Betracht kommenden Möglichkeiten, dass der Kläger entweder die Tür trotz der Vorbeifahrt des LKW weiter geöffnet oder diese jedenfalls nicht ausreichend festgehalten hat, gleich bewertet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die vom Berufungsgericht für angemessen gehal......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, URteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08