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Verkehrsteilnehmer
Allgemeines



Alkohol, grobe Fahrlässigkeit und subjektives Element: hier ja

"3) Auch die subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit liegen beim Kläger vor. Die Annahme grober Fahrlässigkeit setzt auf der subjektiven Seite voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch ein auch subjektiv unentschuldbares Verhalten in hohem Maße außer Acht gelassen worden ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

Allgemein: Vermutung der Verkehrsuntüchtigkeit d. Fußgängers ab 2 Promille

"Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ist bei einem Fußgänger auch ohne Ausfallerscheinungen jedenfalls bei einer BAK ab 2,0 Promille unwiderleglich anzunehmen (vgl. BGH Urt. v. 8.7.1957, II ZR 177/56, BeckRS 2008, 17792 [unter 1.]; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2017 - 1 U 540......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2023 - 7 U 100/22
 

auf verkehrsschwache Personen ist besondere rücksicht zu nehmen, wenn diese sich in einer entsprechend gefahrträchtigen Situation befinden

"(...) im fortgeschrittenen Alter war und somit zur Gruppe der durch § 3 Abs. 2 StVO besonders geschützten Verkehrsteilnehmer gehörte. Voraussetzung einer besonderen Sorgfaltspflicht nach dieser Vorschrift ist es, dass die Person aufgrund äußerer Merkmale erkennbar einer der in der Vorschrift genannt......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21
 

Betriebgefahr auch bei abgestellten Fahrzeugen

"Zwar hat ein Halter für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs grundsätzlich auch dann einzustehen, wenn es nicht mehr am fließenden Verkehr teilnimmt und geparkt abgestellt wird, solange es nicht vollständig aus dem öffentlich zugänglichen Verkehrsraum (etwa in eine Garage oder auf reines Privatgelä......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Beschluss vom 19.07.2021, Az. 17 S 14062/20
 

grobe Fahrlässigkeit kann vorverlagert (bei Trinkbeginn oder im Trinkverlauf) vorliegen

"Selbst wenn der Fahrer im Unfallzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein sollte, kann er den Versicherungsfall durch ein zeitlich früheres Verhalten grob fahrlässig herbeigeführt haben, als er sich noch in schuldfähigem Zustand befand. Da die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG ledi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

Schutzzweck der Überholverbote

"Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, da die gesetzlich normierten Überholverbote nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr (vgl. OLG Hamm, vom 23.04.13 - 9 U 12/13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. A. § 5 StVO Rn. 33, vgl. auch KG NZV 1998, 376 f.) schützen, nicht jedoch den E......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014 - 9 U 149/13
 

Teilnahme am Straßenverkehr ist sozialadäquat

"Denn die Teilnahme am Straßenverkehr ist ein sozialadäquates Verhalten und darf daher einem Geschädigten auch unter Billigkeitsgesichtspunkten nicht schmerzensgeldmindernd angelastet werden (BGH, Urteil vom 05.11.1996, VI ZR 275/95, juris, Rn. 11). Dies gilt solange die gesetzlichen Vorschriften - wie......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG) ist gegenüber einem Geschädigten, der selbst für keine Betriebsgefahr einzustehen hat, nicht anwendbar

"Ebenso wenig greift ein Anspruchsausschluss nach § 17 Abs. 3 StVG wegen eines unabwendbaren Ereignisses. Gegenüber einem Geschädigten - wie vorliegend dem Versicherungsnehmer der Klägerin -, der selbst nicht als Halter eines Kraftfahrzeugs für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeug......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2023 - 7 U 100/22