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überholen
Sicherheitsabstand



Definition und Rechtsfolge: Schneiden nach Überholen

"Auch wird das grob verkehrswidrige sog. "Schneiden" eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Gruppe der die 100%ige Haftung auslösenden Verhaltensweisen gerechnet (vgl. OLG Oldenburg, VRS 15, 336; OLG Düsseldorf VRS 64, 7; OLG München VRS 66, 1015; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVG Rn. 52). Es ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.08.2003 - 18 O 499/02
 

Sicherheitsabstand zu Fahrrädern nach § 5 Abs. 4 StVO nur bei Bewegung

"Gemäß § 5 Abs. 4 StVO beträgt ein ausreichender Seitenabstand zu Radfahrern beim Überholen 1,5 Meter. Dieser Seitenabstand gilt aber nicht an Kreuzungen und Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist.d Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheine, Urteil vom 19.12.2024, Az. 14 C 136/24, n.v.