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Verstöße
Rechtsverfolgung



falsche Restwertermittlung (falsche Datengrundlage) muss jedenfalls dem Anwalt auffallen

"Das bei der Streithelferin eingeholte Gutachten vom 30.05.2018, das dem Kläger vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs am 06.06.2018 vorlag, genügt nicht diesen Anforderungen. <br> (...)
Ob
dem Kläger dabei hätte persönlich auffallen müssen, dass das Gutachten den Restwert nicht zutre......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22
 

Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens und deren Folgen

"Der Vertrag zwischen dem Kläger und der Streithelferin ist ein Werkvertrag gem. § 631 Abs. 1 BGB (vgl. Retzlaff in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl., Einf v § 631 Rn. 24 m.w.N.). Durch den Vertragsschluss war der Vergütungsanspruch der Streithelferin auch zunächst entstanden. Weist ein Gutachten jedoch so......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22