verkehrsrechtbuch.de (813)

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Verkehrsteilnehmer
Anschnallgurt



1/3 Mitverschulden, wer unangeschnallt bei einem Fahruntüchtigen einsteigt

"Dabei sind im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB die §§ 827 bis 829 BGB entsprechend anwendbar (allg. Meinung, vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl. § 254 Rn. 9 m. w. N.). Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusteigen in das Fahrzeug des absolut fahruntüchtigen Zeugen B., befand sich der Kläger aufg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20