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Anschnallgurt



1/3 Mitverschulden, wer unangeschnallt bei einem Fahruntüchtigen einsteigt

"Dabei sind im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB die §§ 827 bis 829 BGB entsprechend anwendbar (allg. Meinung, vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl. § 254 Rn. 9 m. w. N.). Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusteigen in das Fahrzeug des absolut fahruntüchtigen Zeugen B., befand sich der Kläger aufg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20
 

Allgemeines: Mitverschulden wegen nicht angelegten Anschnallgurtes

"a) Im Falle von Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls besteht nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung des Geschädigten, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wär......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 25.10.2019 - 10 U 3171/18
 

Allgemeines: Mitverschulden wegen nicht angelegten Anschnallgurtes: Herleitung und Quotenbestimmung

"b) Die Bemessung des Mitverschuldens wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes erfolgt einheitlich. Zwar mag der Umstand, dass der Kläger sich nicht angegurtet hatte, für jede der von ihm erlittenen Verletzungen - unbeschadet der Ursächlichkeit des Nichtanlegens des Gurtes für diese Verletzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 25.10.2019 - 10 U 3171/18
 

Anschnallpflicht ist drittschützende Pflicht; die Nichtbefolgung kann haftungsbegründend sein

"Die Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs durch § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 21a Abs. 1 StVO ist im Lichte des haftungsrechtlichen Gesamtsystems erforderlich und tragbar. Der eindeutige drittschützende Charakter des § 21a Abs. 1 StVO bedingt es, dem durch die Verletzung der Anschnallp......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23
 

auch alkoholisierter Fahrer muss Pflichten beachten

"Bei der Gesamtwürdigung des Mitverschuldens des Klägers darf jedoch nicht übersehen werden, dass den Beklagten als Fahrer eine größere Verantwortung traf als den klagenden Beifahrer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einen Fahrzeugführer eine Fürsorgepflicht gegenüber einem alkoholisierten Insa......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2009 - 1 U 192/08
 

Fürsorgepflicht des Fahrers

"Dabei ist zu berücksichtigen, dass einen Fahrzeugführer eine Fürsorgepflicht gegenüber einem alkoholisierten Insassen trifft und er insbesondere für das ordnungsgemäße Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu tragen hat (vgl. dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 21a StVO......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2009 - 1 U 192/08
 

Haftungsabwägung: Unfallverursachung vs. Knie in Rückenlehne wg. Verletzung der Gurtpflicht durch Mitfahrer

"Ein Ausgleichsanspruch der Klägerin gegen die Beklagte besteht vorliegend jedoch nicht, weil bei der gebotenen Abwägung nach §§ 840 Abs. 1, 426 BGB i.V.m. § 254 Abs. 1 BGB der Verursachungs- und Verschuldensbeitrag der Beklagten vollständig hinter denjenigen des Versicherungsnehmers der Klägerin z......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.08.2024 - 3 U 81/23
 

Mitverschulden des unangeschnallten Beifahrers

"Die Kausalität zwischen dem Verstoß des Klägers gegen die Anschnallpflicht und dem Umfang der erlittenen Verletzungen liegt hier - auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - auf der Hand. Durch den Kopfanprall gegen die Windschutzscheibe sowie den Anprall des Oberkörpers gegen das Armatu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20
 

Ohne Kausalität ist Verstoß gegen Gurtpflicht unerheblich

"Festzustellen bleibt demnach, dass letztlich nicht geklärt werden kann (und muss), ob die Klägerin angeschnallt war, da der Anschnallgurt aufgrund der besonderen Unfallkonstellation in diesem Einzelfall die konkreten Verletzungen der Klägerin nicht verhindert hätte........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Verden, Urteil vom 23.08.2019 - 8 O 264/17