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Beifahrer / Mitfahrer



1/3 Mitverschulden, wer unangeschnallt bei einem Fahruntüchtigen einsteigt

"Dabei sind im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB die §§ 827 bis 829 BGB entsprechend anwendbar (allg. Meinung, vgl. nur Palandt-Grüneberg, BGB, 80. Aufl. § 254 Rn. 9 m. w. N.). Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusteigen in das Fahrzeug des absolut fahruntüchtigen Zeugen B., befand sich der Kläger aufg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20
 

Beifahrer hat Mitverschulden, wenn er Alkoholisierung merken konnte

"Das Mitverschulden des Geschädigten wird im Rahmen des Drittanspruchs nach § 844 Abs. 1 BGB über § 846 BGB berücksichtigt, welcher § 254 BGB für entsprechend anwendbar erklärt. § 846 BGB wird im Rahmen des Anspruchs aus § 10 StVG ebenfalls entsprechend zur Anwendung gebracht (Burmann/Heß/Jahnk......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Langen (Hessen), Urteil vom 28.09.2015, Az. 55 C 166/13 (11)
 

Mitverschulden des unangeschnallten Beifahrers

"Die Kausalität zwischen dem Verstoß des Klägers gegen die Anschnallpflicht und dem Umfang der erlittenen Verletzungen liegt hier - auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - auf der Hand. Durch den Kopfanprall gegen die Windschutzscheibe sowie den Anprall des Oberkörpers gegen das Armatu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.04.2021 - 7 U 2/20
 

§§ 827, 828 BGB sind im Rahmen des Mitverschuldens nach § 254 BGB anwendbar

"Insoweit ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung etwaigen Mitverschuldens i.S.v. § 254 BGB die §§ 827, 828 BGB entsprechend bzw. „spiegelbildlich“ gelten (BGHZ 24, 325, 327; BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 335/03, NJW 2005, 354). § 827 Satz 2 BGB indessen bestimmt, dass derjenige, de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Langen (Hessen), Urteil vom 28.09.2015, Az. 55 C 166/13 (11)