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Schutzzweck
Definition



Definition: "anderer Verkehrsteilnehmer"

""Anderer Verkehrsteilnehmer" ist jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar auf den Ablauf eines Verkehrsvorgangs einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1959 - 4 StR 424/59, BGHSt 14, 24, 27 zu § 1 StVO; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenver......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 231/17
 

Definition: Sichtfahrgebot

"Nach § 3 Abs. 1 S. 4 StVO hat der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit – unabhängig von der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit – den Sichtverhältnissen anzupassen und darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der für ihn übersehbaren Strecke anhalten kann. Der Sichtgrundsatz soll u.a. davo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2019, Az. 7 U 38/18
 

Rechtsfahrgebot schützt sowohl überholenden Verkehr als auch Gegenverkehr

"Nicht nur nicht nur aus diesem Grund, sondern auch und vor allem deshalb, weil er die Mitte der Straße um 75 cm überfahren hat, hat der Kläger das Rechtsfahrgebot verletzt. Das Berufungsgericht hat das Überfahren der Straßenmitte rechtsfehlerfrei festgestellt. Die hiergegen gerichteten Verfahrensrü......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1996, Az. VI ZR 299/95
 

Rechtzeitigkeit des Blinkens

"Zweck des Blinkens ist, dass der nachfolgende Verkehr gewarnt wird, er soll rechtzeitig reagieren können. Danach muss ein rechtzeitiges Blinken so früh erfolgen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Abbiegevorgang gefahrlos einstellen können. Maßgeblich ist weniger die Entfernung, als vie......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

Schutzzweck des § 10 S. 1 StVO sind alle anderen Verkehrsteilnehmer

"Denn die Sorgfaltspflicht des § 10 Satz 1 StVO soll ebenso wie diejenige des § 9 Abs. 5 StVO unterschiedslos die Gefährdung "anderer Verkehrsteilnehmer" ausschließen. Darunter fällt im Rahmen dieser Normen jede Person, die sich selbst verkehrserheblich verhält, d.h. körperlich und unmittelbar auf ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2023 - VI ZR 203/22
 

§ 10 StVO schützt nur fließenden Verkehr

"Der Fahrer des Fahrzeugs der Beklagtenpartei hat gegen die ihn aus § 1 StVO treffende Pflicht verstoßen. Ein Verstoß gegen § 10 StVO liegt hingegen nicht vor, da § 10 StVO den fließenden Verkehr schützt (vgl. Jagow, § 2 StVO, Rz. 2).r, da § 10 StVO den fließenden Verkehr schützt (vgl. Jagow, § 2 StVO, Rz. 2)."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 1695/09