Definition und Rechtsfolge: Schneiden nach Überholen
"Auch wird das grob verkehrswidrige sog. "Schneiden" eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Gruppe der die 100%ige Haftung auslösenden Verhaltensweisen gerechnet (vgl. OLG Oldenburg, VRS 15, 336; OLG Düsseldorf VRS 64, 7; OLG München VRS 66, 1015; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVG Rn. 52). Es ......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Auch wird das grob verkehrswidrige sog. "Schneiden" eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Gruppe der die 100%ige Haftung auslösenden Verhaltensweisen gerechnet (vgl. OLG Oldenburg, VRS 15, 336; OLG Düsseldorf VRS 64, 7; OLG München VRS 66, 1015; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVG Rn. 52). Es liegt dann vor, wenn sich der Überholende unmittelbar nach dem Überholvorgang vor den Überholten setzt, ohne den dabei erforderlichen Mindestabstand (i.e. die Strecke, die der Überholte binnen einer Sekunde zurücklegt) einzuhalten."
vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.08.2003 - 18 O 499/02
einfache Betriebsgefahr des Überholes tritt zurück ggü. Linksabbieger
"Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden tritt regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 19; v. 08.07.2022 - I-7 U 106/20, juris Rn. 23; Beschl. v. 04.05.2020 - I-7 U 29/19, ......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden tritt regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 19; v. 08.07.2022 - I-7 U 106/20, juris Rn. 23; Beschl. v. 04.05.2020 - I-7 U 29/19, juris Rn. 35). Dies gilt erst recht im vorliegenden Fall, da wegen der höheren Masse und der Gefahren, die aus deren Beschleunigung erwachsen, die Betriebsgefahr eines Traktors mit angehängtem Arbeitsgerät die eines fahrenden PKW übertreffen. Daher ist die einfache Betriebsgefahr des Fahrzeugs auf Beklagtenseite aufgrund der Größe und Schwerfälligkeit des Gespanns höher als die eines PKW zu bewerten. Hinzu kommt, dass das Einbiegen auf einen zwischen Feldern gelegenen Weg für den Folgeverkehr generell schwieriger zu erkennen ist (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 04.05.2020 - I-7 U 29/19, juris Rn. 36)."
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.04.2024 - 7 U 83/22
grundsätzlich haften Auffahrender und Überholer allein
"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestell......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestellt - auf Seiten des Zeugen R1. nicht vorliegt."
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22