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überholen
Spurwechsel / Fahrstreifenwechsel



Definition und Rechtsfolge: Schneiden nach Überholen

"Auch wird das grob verkehrswidrige sog. "Schneiden" eines anderen Verkehrsteilnehmers zur Gruppe der die 100%ige Haftung auslösenden Verhaltensweisen gerechnet (vgl. OLG Oldenburg, VRS 15, 336; OLG Düsseldorf VRS 64, 7; OLG München VRS 66, 1015; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVG Rn. 52). Es ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bonn, Urteil vom 28.08.2003 - 18 O 499/02
 

Wer überholt, muss vorher möglichst lange rechts fahren

"Ein früherer Spurwechsel war aber rechtlich nicht geboten. Vielmehr war der Motorradfahrer nach § 2 Abs. 2 StVO gehalten, möglichst lange möglichst weit rechts zu fahren. Der Überholende darf nicht zu früh ausscheren (Hentschel/König/Dauer/König, StVR, 47. Aufl., § 5 Rn. 40 StVO; vgl. auch Wertu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2024 - 7 U 74/23