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Müllabfuhr



Betriebsgefahr des Müllwagens

"bb) Nach diesen Grundsätzen ist der Pkw der Klägerin bei dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs des Beklagten zu 2 beschädigt worden. Dieses ist zwar auch ein Kraftfahrzeug mit Arbeitsfunktion, der Unfall steht aber in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang mit der Bestimmung des Müllabfuhrfah......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Haftung nach StVO trotz Privilegierung nach § 839 BGB

"1. Der Klägerin steht gegen den Beklagten zu 2 als Halter des Müllabfuhrfahrzeugs ein Anspruch aus § 7 StVG zu. Dieser steht selbständig neben einem etwaigen Anspruch gegen den Beklagten zu 2 als öffentlich-rechtliche Körperschaft aus Art. 34 GG, § 839 BGB. Auf eine subsidiäre Haftung gemäß § ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Haftungsteilung bei Kollision zwischen vorbeifahrendem PKW und die Straße betretenden Müllmann

"Im Rahmen der gemäss § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der Mitverursachungs- und Verschuldensbeiträge hielt das Gericht eine jeweils gleich hohe Haftung der Parteien für angemessen. Auf Seiten der Beklagten war zu berücksichtigen, dass den Zeugen U. ein erhebliches, der Beklagten zuzurechnen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02
 

Müllfahrzeug - beschränkte Privilegierung

"Wie vom Berufungsgericht zutreffend gesehen, befreit die beschränkte Privilegierung von Fahrzeugen der Müllabfuhr durch die Einräumung von Sonderrechten in § 35 Abs. 6 Satz 1 StVO nicht von der Einhaltung der übrigen Vorschriften der StVO (OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 16; Rogler in Freymann/Well......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Müllfahrzeug - erhöhte Betriebsgefahr

"aa) Rechtlich nicht zu beanstanden sind allerdings die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht das unfallursächliche und schuldhafte Verhalten des Beklagten zu 1 in die Abwägung eingestellt hat. Da das Entleeren und Zurückbringen des Müllcontainers zum Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs gehört (s........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Müllwagen - Betriebsgefahr beim Be- und Entladen

"bb) Nach diesen Grundsätzen ist der Pkw der Klägerin bei dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs des Beklagten zu 2 beschädigt worden. Dieses ist zwar auch ein Kraftfahrzeug mit Arbeitsfunktion, der Unfall steht aber in einem haftungsrechtlich relevanten Zusammenhang mit der Bestimmung des Müllabfuhrfah......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Müllwagen - Passieren mit 2 m Abstand oder in Schrittgeschwindigkeit

"Das Gericht schließt sich der Ansicht an, dass ein Kraftfahrer, der ein Müllfahrzeug passieren will, entweder einen Mindestabstand von 2m oder Schrittgeschwindigkeit einzuhalten hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 866, 867; OLG Hamm, VRS 35, 58, 60; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. A:, § 35 StVO, Rd......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02
 

Sonderrechte - Privilegierungsumfang

"Wie vom Berufungsgericht zutreffend gesehen, befreit die beschränkte Privilegierung von Fahrzeugen der Müllabfuhr durch die Einräumung von Sonderrechten in § 35 Abs. 6 Satz 1 StVO nicht von der Einhaltung der übrigen Vorschriften der StVO (OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 16; Rogler in Freymann/Well......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Vorbeifahren an einem Müllfahrzeug

"(1) Wie das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend gesehen hat, ist von Verkehrsteilnehmern, die an im Einsatz befindlichen Müllabfuhrfahrzeugen vorbeifahren, gemäß § 1 StVO besondere Vorsicht und Rücksichtnahme zu fordern, um Müllwerker nicht zu gefährden. (.....) (2) Das Hauptaugenm......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

§ 839 BGB kommt bei Müllwagen in Betracht

"Die Haftung der Beklagten aus § 839 BGB, Art. 34 GG ist begründet, weil der Zeuge U. fahrlässig die ihm gegenüber dem Kläger obliegende Amtspflicht, die ihn als Beamter im haftungsrechtlichen Sinne traf, dadurch verletzt hat, dass er dessen Pkw beschädigt hat, indem er gegen den Pkw gelaufen ist. ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 26.04.2002 - 16 O 83/02