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Sonderrechte



Abwägung: Alleinhaftung des Linkabbiegers gegenüber Fahrzeug mit Sonderrechten

"4. Die Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG führt zur Alleinhaftung der Beklagten. Auf Seiten der Erstbeklagten wirkt sich der doppelte Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO und § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO aus. Auf Seiten des Klägers kann lediglich die durch das innerörtliche Überholmanöver erh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

Alleinhaftung des Rettungswagens, der ohne (bzw. nicht beweisbare) Nutzung von Sonderrechten über rote Ampel fährt

"Gleichwohl erscheint es angesichts der mehrfach zu registrierenden Sorgfaltspflichtverstöße auf Seiten der Beklagten gerechtfertigt, die dem Kläger allein zuzurechnende Betriebsgefahr seines Pkw hinter das insgesamt erhebliche, der Beklagten zur Last fallende Verschulden zurücktreten zu lassen und di......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11
 

Alleinhaftung eines Fahrzeuges, das trotz Martinshorn kein Vorrecht hat

"Bei einer höheren Geschwindigkeit wird jedoch in der Regel die überwiegende Mitverursachung oder Alleinhaftung auf Seiten des Sonderrechtsfahrzeugs angenommen (vgl. Burmann/Heß/Jahnke/Janker a. a. O., § 35 StVO Rdnr. 18 m. w. N.). Der Beklagte zu 2 war - wie erwähnt - unbedingt gehalten, nur mit äu......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Allgemeines: Vertrauen auf Berücksichtigung der Sonderrechte

"bb) Allerdings weist die Berufung zu Recht darauf hin, dass der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nur dann darauf vertrauen darf, dass die anderen Verkehrsteilnehmer der Verpflichtung des § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO nachkommen, sofort freie Bahn zu schaffen, wenn e......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

bei Sonderrechten darf man schneller fahren (Anhalteweg innerhalb der Reichweite der Signale!?)

"Auch diese Frage bedarf indes keiner abschließenden Entscheidung. Denn das Einsatzfahrzeug war auch insoweit nach § 35 Abs. 5 a StVO von dem Gebot, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts einzuhalten, befreit. Damit ist der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges zwar nicht in jedem Fall berechtigt, mit......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

bei Sonderrechten liegt kein Verstoß gegen Lichtzeichenregel vor

"Die Klägerin räumt ein, dass der Zeuge D trotz Rotlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren ist und damit gegen das Gebot aus § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO "Halt vor der Kreuzung" verstoßen hat.
> Ein die Betriebsgefahr des klägerischen Rettungswagens erhöhender Sorgfaltspflichtverstoß lieg......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Beweislast des Einsatzfahrers

"Darlegungs- und beweisbelastet ist derjenige, der sich auf das Vorliegen einer Einsatzfahrt im Sinne des § 35 Abs. 5a StVO beruft (Heß, in: Burmann u.a., Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage, 2018, § 35 Rn 16). r>
Di
e bloße Vorlage des Einsatzprotokolls reicht zur substantiierten Darlegung nich......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Beweislast für Bestehen von Sonderrechtslage und Signalen liegt beim Sonderrechtsnutzer

"Denn § 20 Abs. 5 StVO erlaubt es nur unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Anzeige, das ansonsten bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr zu „missachten“. Wenn das Vorrecht des Fahrers eines Linienomnibusses aber erst ab der Anzeige gilt, mus......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Beweislast für Nutzung der Sonderrechte

"Wegen des Ausnahmecharakters der Regelung des § 38 Abs. 1 ZPO trifft den Halter des Einsatzfahrzeuges die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände, aus denen er die Berechtigung herleitet, das sonst bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer zu missachten (BGH, VersR 1962, 834, 836; KG, VRS 113......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11
 

Blaulicht allein (ohne Martinshorn) muss man auch beachten, auch wenn es noch keinen Vorrang nach § 38 StVO begründet

"Das eingeschaltete Blaulicht allein, welches nach der insoweit nicht beanstandeten Feststellung des Landgerichts als erwiesen anzusehen ist, begründet zwar keinen Vorrang im Sinne des § 38 Abs. 1 StVO, mahnt aber auch ohne Martinshorn die übrigen Verkehrsteilnehmer zu gesteigerter Aufmerksamkeit und k......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11
 

Fahrzeugen mit Sonderrechten muss man den Weg freimachen

"b) Das Amtsgericht ist auch im Ergebnis zu Recht von einem Verstoß gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO ausgegangen. Nach dieser Regelung war die Erstbeklagte gegenüber dem Notarzteinsatzfahrzeug der Beklagten, das mit Blaulicht und Einsatzhorn fuhr, verpflichtet, sofort freie Bahn zu schaffen. Dieses Gebot ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

Grudsatz: Wegevorrecht bedingungslos einräumen; Ausnahme: offensichticher Missbrauch des Berechtigten

"Es ist den übrigen Verkehrsteilnehmern in der konkreten Verkehrssituation gar nicht möglich, die objektive Berechtigung für die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn zu beurteilen. Es ist ihnen daher verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Einsatzmittel in Zweifel zu ziehen, so dass sie o......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Haftungsabwägung: 25% Betriebsgefahr des am ohne Blinken anfahrenden Busses mit 30 km/h vorbeifahrenden PKW

"c) Bei einer vorzunehmenden Abwägung verbleibt auf Seiten des Klägers eine erhöhte Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges, die mit 25% zu bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung m......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Müllfahrzeug - beschränkte Privilegierung

"Wie vom Berufungsgericht zutreffend gesehen, befreit die beschränkte Privilegierung von Fahrzeugen der Müllabfuhr durch die Einräumung von Sonderrechten in § 35 Abs. 6 Satz 1 StVO nicht von der Einhaltung der übrigen Vorschriften der StVO (OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 16; Rogler in Freymann/Well......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

nach § 35 Abs. 1 StVO befreite Sonderrechtsfahrzeuge

"aa) Gemäß § 35 Abs. 1 StVO sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Darüber hinaus sind gemäß § 35 Ab......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Sonderrecht nach § 38 StVO nur mit blauem Blinklicht und Martinshorn

"Allerdings durfte der Rettungswagen nur dann das an sich zum Halten verpflichtende rote Ampellicht (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) überfahren und nach § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn für sich in Anspruch nehmen, wenn dessen Fahrerin, wie sich aus Satz 1 dieser Vorschrift eindeutig ergibt, sowohl blaues B......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11
 

Sonderrechte - Privilegierungsumfang

"Wie vom Berufungsgericht zutreffend gesehen, befreit die beschränkte Privilegierung von Fahrzeugen der Müllabfuhr durch die Einräumung von Sonderrechten in § 35 Abs. 6 Satz 1 StVO nicht von der Einhaltung der übrigen Vorschriften der StVO (OLG Karlsruhe, r+s 2018, 671 Rn. 16; Rogler in Freymann/Well......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.12.2023 - VI ZR 77/23
 

Sonderrechte bei berechtigter Annahme von höchster Gefahr

"Nach § 35 Abs. 5a StVO sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes von den Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
r> Dabei kommt es für die Beurteilung, ob es sich um eine Einsatzfahrt i.S.d. § 35 Abs........"  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Sonderrechte geben Vorrecht, nicht aber absolute Vorfahrt

"b) Hinzu kommt, dass ein etwaiges Sonderrecht auf Seiten der Beklagten gemäß § 35 Abs. 8 StVO generell nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hätte ausgeübt werden dürfen. Die gemäß § 35 Abs. 1 und Abs. 5 a Begünstigten sind zwar an sich von der Einhal......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Sonderrechte nicht allein wegen Ausstattung einschaltbar

"bb) Der Beklagte zu 2 hatte somit, obwohl er unter Einsatz des blauen Blinklichtes und des Einsatzhorns in den Kreuzungsbereich einfuhr, kein Vorfahrtsrecht (vgl. Burmann/Heß/Jahnke/Janker a. a. O., § 38 StVO Rdnr. 2; Hentschel/König/Dauer a. a. O., § 35 StVO Rdnr. 4, § 38 StVO Rdnr. 10, je m. w. N........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Sonderrechte: Befreiung von den Vorschriften der StVO nur bei subjektiver Vorstellung der Berechtigung

"aa) Nach § 35 Abs. 5 a StVO sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes - auch Notarzteinsatzfahrzeuge privater Einrichtungen wie hier (vgl. BGHZ 118, 304, 306; Hentschel aaO § 38 StVO Rn. 3; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., § 35 StVO Rn. 9 mwN.) - von den Vorschriften der StVO be......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

Sonderrechtfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn bei Geschwindigkeit bis 30 km/h nur mit geringer Haftungsuote

"Die Rechtsprechung geht bei einem Wegerechtsfahrzeug, das auf einer ampelgeregelten Kreuzung einen Zusammenstoß verursacht, noch von einer Schadensteilung aus, wenn das Einsatzfahrzeug die Warnsignale eingeschaltet und eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h aufgewiesen hat. Bei einer höheren Geschwind......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Sonderrechtsfahrzeuge / Wegerechtsfahrzeuge

"aa) Das Sonderrecht des § 35 Abs. 1 StVO und der Anspruch des Wegerechtsfahrzeugs auf freie Bahn decken sich nicht. Ein Wegerecht ist nur dann rechtswirksam in Anspruch genommen, wenn blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3 StVZO) und Tonsignal des Einsatzhorns (§ 55 Abs. 3 StVZO) rechtzeitig zusammen zur Verf......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

unberechtigte Nnutzung der Sonderrecchte begründet Mithaftug

"Dies bezieht sich aber nur darauf, ob der Unfallgegner das Vorrecht einräumen muss und seinerseits gegen § 38 StVO verstößt, wenn er solches unterlässt.

Davon unabhängig ist die Frage zu beurteilen, ob der Fahrer des Sonderfahrzeugs bei einer missbräuchlichen Verwendung des Sondersignal......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Verhalten des Idealfahrers bei Sichtbehinderung und Martinshorn

"Ein Idealfahrer anstelle des Zeugen D hätte die Kreuzung erst passiert, wenn er trotz der Sichtbehinderung durch den haltenden Lastwagen hätte ausschließen können, dass sich von rechts jemand nähert. Ein Idealfahrer anstelle des Zeugen E hätte das Martinshorn früher wahrgenommen bzw. aufgrund des ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
 

Verhaltensweise beim Einfahren auf eine Ampelkreuzung mit Rotlicht für ein Fahrzeug mit Sonderrechten

"Selbst dann, wenn höchste Eile im Sinne des § 35 Abs. 5 a StVO geboten war und der Rettungswagen Blaulicht und Martinshorn angeschaltet gehabt hätte, durfte dessen Fahrerin nicht gleichsam blindlings oder auf gut Glück in die Kreuzung bei rotem Ampellicht einfahren, sondern hätte sich unter Beachtun......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11
 

Verkehrsteilnehmer müssen Sonderrechte wahrnehmen können

"Bei Einhaltung der im Straßenverkehr gebotenen Sorgfalt musste die Klägerin die Signale des Einsatzfahrzeuges auch rechtzeitig wahrnehmen. Denn ein am normalen Straßenverkehr teilnehmender Kraftfahrer muss grundsätzlich Vorsorge treffen, dass er die von einem herannahenden Einsatzfahrzeug abgegebenen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 

von StVO befreite Einsatzfahrzeuge, rechtliche Überprüfbarkeit

"aa) Gemäß § 35 Abs. 1 StVO sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Darüber hinaus sind gemäß § 35 Ab......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 03.08.2011 - 14 U 158/10
 

Wegevorrecht bei Blaulicht und gleichzeitigem Martinshorn

"Nach § 38 Abs. 1 StVO besteht ein Wegevorrecht für Sonderfahrzeuge, wenn sie sich unter Einsatz der Sondersignale blaues Blinklicht und Einsatzhorn nähern. Es ordnet gemäß § 38 Abs. 1 S. 2 StVO an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Die gleichzeitige Nutzung ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17