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Verstöße
Schaden



Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens und deren Folgen

"Der Vertrag zwischen dem Kläger und der Streithelferin ist ein Werkvertrag gem. § 631 Abs. 1 BGB (vgl. Retzlaff in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl., Einf v § 631 Rn. 24 m.w.N.). Durch den Vertragsschluss war der Vergütungsanspruch der Streithelferin auch zunächst entstanden. Weist ein Gutachten jedoch so......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22