verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Kreuzung
Einmündung



Sicherheitsabstand zu Fahrrädern nach § 5 Abs. 4 StVO nur bei Bewegung

"Gemäß § 5 Abs. 4 StVO beträgt ein ausreichender Seitenabstand zu Radfahrern beim Überholen 1,5 Meter. Dieser Seitenabstand gilt aber nicht an Kreuzungen und Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist.d Einmündungen, wenn der Radfahrer bereits zum Stillstand gekommen ist."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheine, Urteil vom 19.12.2024, Az. 14 C 136/24, n.v.
 

§ 8 Abs. 2 S. 3 StVO - Hineintasten

"Die Pflicht zum Hineintasten - also zum zentimeterweisen Vorrollen, um gegebenenfalls sofort anhalten zu können (vgl. nur BGH Urt. v. 21.5.1985 - VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757 = juris Rn. 15) - gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO beginnt nach dem Gesetzeswortlaut, der Historie (BT-Drs. 420/70 S. 57), der Sys......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23