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Hineintasten



§ 8 Abs. 2 S. 2 StVO - Warten

"Die Pflicht zum Hineintasten - also zum zentimeterweisen Vorrollen, um gegebenenfalls sofort anhalten zu können (...) - gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO beginnt (...) erst mit dem Hineinfahren in die Kreuzung / die Einmündung, also mit dem Überfahren der Schnittlinie der bevorrechtigten Straße (...). ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23
 

§ 8 Abs. 2 S. 3 StVO - Hineintasten

"Die Pflicht zum Hineintasten - also zum zentimeterweisen Vorrollen, um gegebenenfalls sofort anhalten zu können (vgl. nur BGH Urt. v. 21.5.1985 - VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757 = juris Rn. 15) - gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 StVO beginnt nach dem Gesetzeswortlaut, der Historie (BT-Drs. 420/70 S. 57), der Sys......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23