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Parkplatz



auf Parkplätzen gilt rechts-vor-links nur ausnahmsweise

"Die auf Parkplätzen vorhandenen Fahrspuren dienen zudem typischerweise nicht - wie es der Zweckrichtung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO entspräche - der möglichst zügigen Abwicklung des fließenden Verkehrs, sondern der Erschließung der Parkmöglichkeiten durch Eröffnung von Rangierräumen und der ErmÃ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21
 

gemeinsamer Irrtum von Unfallbeteiligten über Vorfahrt ist unerheblich

"Dass diese Verständigung entsprechend der Behauptung des Klägers in der Praxis wohl oftmals entsprechend der eingeschliffenen Regel "rechts vor links" erfolgen wird und viele Verkehrsteilnehmer von der Geltung dieser Regel auch auf Parkplätzen ausgehen mögen, rechtfertigt es nicht, bei der Konkretisi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21
 

kein Einfahren i.S.d. § 10 StVG bei asphaltierter Fläche vor Garagen

"Nach Auffassung der Kammer liegen die Voraussetzungen des § 10 StVO nicht vor. Denn Einfahren im Sinne der Vorschrift ist die Fahrbewegung auf die Fahrbahn des fließenden Verkehrs. Der Einfahrende kommt aus einem Grundstück, einer Fußgängerzone, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Rottweil, Urteil vom 07.02.2024, Az. 1 S 46/23
 

Rücksichtnahmegebot der StVO gilt auch auf Parkplätzen

"a) Die Regeln der StVO sind auf einem - hier vorliegenden - öffentlich zugänglichen Parkplatz allerdings grundsätzlich anwendbar, so dass etwa von den Nutzern des Parkplatzes das sich aus § 1 StVO ergebende Gebot wechselseitiger Rücksichtnahme zu beachten ist (vgl. Senatsurteile vom 15. Dezember 201......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21
 

§ 9 Abs. 5 StVO hat über § 1 Abs. 1 StVO auf Parkplätzen Relevanz

"Mittelbare Bedeutung erlangt § 9 Abs. 5 StVO aber über § 1 StVO. Entsprechend der Wertung des § 9 Abs. 5 StVO muss sich auch derjenige, der auf einem Parkplatz rückwärts fährt, so verhalten, dass er sein Fahrzeug notfalls sofort anhalten kann (Senat aaO)........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15
 

§ 9 Abs. 5 StVO ist auf Parkplätzen nicht direkt anwendbar

"b) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht freilich davon aus, dass ein solches Verschulden nicht aus einem Verstoß der Beklagten unmittelbar gegen § 9 Abs. 5 StVO hergeleitet werden kann. Die Vorschrift ist auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar anwendbar (......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2016 - VI ZR 179/15