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Kausalität
Anschnallgurt



Ohne Kausalität ist Verstoß gegen Gurtpflicht unerheblich

"Festzustellen bleibt demnach, dass letztlich nicht geklärt werden kann (und muss), ob die Klägerin angeschnallt war, da der Anschnallgurt aufgrund der besonderen Unfallkonstellation in diesem Einzelfall die konkreten Verletzungen der Klägerin nicht verhindert hätte........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Verden, Urteil vom 23.08.2019 - 8 O 264/17