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Wirtschaftlichkeitsgebot
Verstöße



falsche Restwertermittlung (falsche Datengrundlage) muss jedenfalls dem Anwalt auffallen

"Das bei der Streithelferin eingeholte Gutachten vom 30.05.2018, das dem Kläger vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs am 06.06.2018 vorlag, genügt nicht diesen Anforderungen. <br> (...)
Ob
dem Kläger dabei hätte persönlich auffallen müssen, dass das Gutachten den Restwert nicht zutre......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22