verkehrsrechtbuch.de (813)

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Betrieb
Unfall



Fahrzeugbetrieb liegt auch vor, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Fahrverhalten beeinflusst werden

"Das Haftungsmerkmal "bei Betrieb" ist nach der Rechtsprechung des BGH entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen (Urteil vom 08.12.2015, VI ZR 139/15 - juris Rn. 11). Es genügt, dass sich eine von dem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr ausgewirkt hat, und das Schadensgeschehen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19