verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Beobachtungspflicht
Allgemeines



auf Blinker muss man nur reagieren, wenn man ihn erkennen kann

"Unabhängig davon lässt sich ein schuldhafter Verstoß des Motorradfahrers gegen § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO auch deshalb nicht feststellen, weil nicht auszuschließen ist, dass ein etwaig gesetzter Fahrtrichtungsanzeiger für diesen nicht (rechtzeitig) erkennbar war. Das linke Blinklicht war möglicherweis......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.07.2024 - 7 U 74/23
 

Fahrer muss gesamte Straßenfläche beobachten

"Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich auch bei breiteren Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten. Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm die Fahrbahn überquerende Fußgänger im Auge behalten und in seiner Fahrweise erkennbaren ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23