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Abwägung



Abwägung: Alleinhaftung des Linkabbiegers gegenüber Fahrzeug mit Sonderrechten

"4. Die Haftungsabwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG führt zur Alleinhaftung der Beklagten. Auf Seiten der Erstbeklagten wirkt sich der doppelte Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO und § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO aus. Auf Seiten des Klägers kann lediglich die durch das innerörtliche Überholmanöver erh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11