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Anhalteweg
Sonderrechte



Verhaltensweise beim Einfahren auf eine Ampelkreuzung mit Rotlicht für ein Fahrzeug mit Sonderrechten

"Selbst dann, wenn höchste Eile im Sinne des § 35 Abs. 5 a StVO geboten war und der Rettungswagen Blaulicht und Martinshorn angeschaltet gehabt hätte, durfte dessen Fahrerin nicht gleichsam blindlings oder auf gut Glück in die Kreuzung bei rotem Ampellicht einfahren, sondern hätte sich unter Beachtun......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21.07.2011 - 4 U 23/11