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Fahrer
Pflichten



auf schutzwürdige Personen muss erst dann besondere Rücksicht genommen werden, wenn diese als schutzbedürftige Personen erkennbar sind

"Eine frühere Reaktion bzw. Verlangsamung war vorliegend auch nicht gem. § 3 Abs. 2a StVO geboten. Es lässt sich angesichts der Ausführungen des Sachverständigen zur Erkennbarkeit der Fußgänger (vgl. dazu S. 5 f. des Berichterstattervermerks i.V.m. den Anlagen A 52 und A 53) schon nicht hinreichend......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, vom 10.04.2018 - 9 U 131/16
 

Fahrer muss gesamte Straßenfläche beobachten

"Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich auch bei breiteren Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten. Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm die Fahrbahn überquerende Fußgänger im Auge behalten und in seiner Fahrweise erkennbaren ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23
 

Fürsorgepflicht des Fahrers

"Dabei ist zu berücksichtigen, dass einen Fahrzeugführer eine Fürsorgepflicht gegenüber einem alkoholisierten Insassen trifft und er insbesondere für das ordnungsgemäße Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu tragen hat (vgl. dazu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 21a StVO......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2009 - 1 U 192/08
 

Haftung des Fahrers eines Kfz nach § 18 StVG erfordert Verschulden; das Verschulden wird aber vermutet

"§ 18 Abs. 1 StVG normiert eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Das unfallursächliche Verschulden des Fahrzeugführers wird hiernach widerlegbar vermutet, solange dem Fahrzeugführer nicht der Entlastungsbeweis des § 18 Abs. 1 Satz 2 StVG gelingt. Letzteres ist nur dann der Fall, wenn f......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23
 

Reaktion des PKW-Fahrers beim Fußgänger, der an die Straße herantritt

"Denn der ursprüngliche Beklagte zu 1) musste erst reagieren, als für ihn erkennbar wurde, dass die Kläger unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO (auf dessen Einhaltung grundsätzlich vertraut werden kann) nicht am Fahrbahnrand stehen bleiben, sondern die von ihm befahrene Fahrbahn betreten würden, oh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, vom 10.04.2018 - 9 U 131/16
 

§ 8 Abs. 2 S. 1 StVO - Annähern

"(1) Laut der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 420/70 S. 57) soll durch § 8 Abs. 2 Satz 1 StVO bewirkt werden, dass die Geschwindigkeit rechtzeitig gemäßigt wird. Je später sich die beiden Verkehrsteilnehmer sehen können, umso geringer muss die Geschwindigkeit des Wartepflichtigen sein. Die Vorschrift wi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.05.2023 - 7 U 17/23
 

§3 Abs. 2a StVO (schutzbedürftige Personen) greift nur, wenn dies auf die Situation Einfluss haben dürfte

"Im Übrigen könnte § 3 Abs. 2a StVO auch allenfalls dann eingreifen, wenn die Kläger sich vorliegend in einer Verkehrssituation befunden hätten, in der nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden musste, dass sie aufgrund ihres Alters das Geschehen nicht mehr voll würden übersehen und meistern ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, vom 10.04.2018 - 9 U 131/16