verkehrsrechtbuch.de (813)

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Obliegenheitsverletzung
Unfall
Verkehrsteilnehmer



grobe Fahrlässigkeit kann vorverlagert (bei Trinkbeginn oder im Trinkverlauf) vorliegen

"Selbst wenn der Fahrer im Unfallzeitpunkt schuldunfähig gewesen sein sollte, kann er den Versicherungsfall durch ein zeitlich früheres Verhalten grob fahrlässig herbeigeführt haben, als er sich noch in schuldfähigem Zustand befand. Da die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG ledi......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21