verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Haftungsverteilung
Auffahrunfall
Alleinhaftung



Alleinhaftung des Radfahrers, der ungebremst auf PKW auffährt

"Der Kläger ist ungebremst auf den Pkw des Beklagten zu 1 aufgefahren, hat also überhaupt nicht reagiert, obwohl in Anbetracht des Seitenabstandes zwischen dem Pkw und der Gosse von ca. einem Meter eine Ausweichmöglichkeit nach rechts bestanden hätte (s. unter I 3). Bei dieser Sachlage ist auszuschlie......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004 - 14 U 91/03
 

Alleinhaftung des Spurwechslers für anschließenden Auffahrunfall

"Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG VersR 2006, 563; vgl. auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. 2008, Rn. 157) hat die Betriebsgefahr regelmäßig ganz hinter einem Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurückzutreten. Eine davon abweich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Alleinhaftung des überholenden Ausbremsers

"2. Damit lässt sich ein verkehrswidriger Verursachungsbeitrag - auch nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, § 4 Abs. 1 StVO, unaufmerksam war, § 1 StVO, oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältn......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 U 30/23
 

grundsätzlich haften Auffahrender und Überholer allein

"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestell......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22
 

Grundsatz beim Auffahrunfall und Ausnahmen

"Hält das Erstfahrzeug wegen eines einbiegenden Fahrzeugs zu Recht an, so ist in der Regel von der Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (vgl. BGH, VersR 1957, 65). Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden kommt eine Mithaftung des Erstfahrzeugs z.B. in Betracht, wenn sein Fa......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bochum, Urteil vom 07.06.2023 - 4 O 238/22
 

Grundsatz: Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden

"Grundsätzlich spricht bei einem Auffahrunfall der erste Anschein dafür, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft dadurch verursacht hat, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, unaufmerksam war oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepasst......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19