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Pflichten
Kind



außerhalb der Gefahrenlagen ist auf verkehrsschwache Personen nicht mehr Rücksicht zu nehmen als sonst

"Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829). Nicht jede im Blickfeld des Kraftfahrer......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21
 

Vorbeifahrt an Bus: querende Kinder möglich

"Der Beklagte zu 1 hatte die aus dem Bus aussteigenden Kinder, zu denen auch der zum Unfallzeitpunkt 12jährige Kläger gehörte, erkannt. Der Beklagte zu 1 hat den Kläger vor der Kollision mit seinem Fahrzeug zwar nach seinen Angaben nicht gesehen. Er hat in seiner persönlichen Anhörung am 16.06.2021 ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22
 

§ 828 BGB gilt auch im Straßenverkehr und auch innerhalb § 254 BGB

"a) Nach § 828 Abs. 3 BGB ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach § 828 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2024 - 7 U 142/23