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Allgemeines
Vorbeifahrt
Geschwindigkeit



Spurwechsel nur unter Beachtung de Sicherheitsabstands statthaft

"Daraus, dass der Beklagte Ziff. 1 weiter vorträgt, er sei schneller gefahren als der Kläger (S. 3 der Berufungsbegründung), ist abzuleiten, dass die Ausgangsgeschwindigkeit des Beklagten Ziff. 1 etwa 30 bis 40 km/h betragen haben muss. Nach der Grundregel halber Tachowert als einzuhaltender Mindesta......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Vorbeifahren an Bussen: 30 km/h erhöhen die Betriebsgefahr

"Dies war vorliegend der Fall. Bereits aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 StVO folgt, dass an haltenden Linienomnibussen nur vorsichtig vorbeizufahren ist. Dies intendiert die gesetzgeberische Wertung, welche beinhaltet, dass es sich dabei um ein Fahrmanöver handelt, aus welchem eine abstrakt erhöhte Gef......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21