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Abwägung
Motorrad
Betriebsgefahr



Betriebsgefahr Kfz höher als Motorrad

"Da hier vorliegend ein PKW und ein Motorrad in den Unfall verwickelt waren, ist bereits die Ausgangsquote angesichts der höheren Betriebsgefahr, die von einem PKW aufgrund seiner Größe, Schwere und Stabilität im Vergleich zu einem zweirädigen Motorrad ausgeht, höher zu bewerten. Eine genaue Quotier......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 

Betriebsgefahr: Abwägung: PKw und Motorrad

"Da hier vorliegend ein PKW und ein Motorrad in den Unfall verwickelt waren, ist bereits die Ausgangsquote angesichts der höheren Betriebsgefahr, die von einem PKW aufgrund seiner Größe, Schwere und Stabilität im Vergleich zu einem zweirädigen Motorrad ausgeht, höher zu bewerten. Eine genaue Quotier......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 

Haftungsverteilung: über Sperrfläche Abbiegender (60%) gegenüber über Sperrfläche überholendem, zu schnell fahrenden Überholer (40%)

"Hinzukommt, dass in der Regel die Betriebsgefahr desjenigen, der - wie hier die Beklagte zu 1) - unter Außerachtlassung der Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO in ein Grundstück abbiegen will, in der Regel doppelt so hoch zu bewerten ist wie die Betriebsgefahr desjenigen, der den Abbieger in unzulässiger We......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18