verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Abwägung
Haftungsverteilung
Auffahrunfall



Alleinhaftung des Radfahrers, der ungebremst auf PKW auffährt

"Der Kläger ist ungebremst auf den Pkw des Beklagten zu 1 aufgefahren, hat also überhaupt nicht reagiert, obwohl in Anbetracht des Seitenabstandes zwischen dem Pkw und der Gosse von ca. einem Meter eine Ausweichmöglichkeit nach rechts bestanden hätte (s. unter I 3). Bei dieser Sachlage ist auszuschlie......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004 - 14 U 91/03
 

Alleinhaftung des Spurwechslers für anschließenden Auffahrunfall

"Nach der Rechtsprechung (OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Bremen VersR 1997, 253; KG VersR 2006, 563; vgl. auch Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 11. Aufl. 2008, Rn. 157) hat die Betriebsgefahr regelmäßig ganz hinter einem Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO zurückzutreten. Eine davon abweich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09
 

Alleinhaftung des überholenden Ausbremsers

"2. Damit lässt sich ein verkehrswidriger Verursachungsbeitrag - auch nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises gegen den Auffahrenden, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, § 4 Abs. 1 StVO, unaufmerksam war, § 1 StVO, oder mit einer den Straßen- und Sichtverhältn......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 U 30/23
 

Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden

"2. Zwischen den Parteien ist der Unfallhergang unstreitig, weshalb die Beklagten zunächst zu 100% für den Unfall haften, weil der Beklagte zu 2) durch sein Auffahren und die dadurch entstandene Kettenreaktion (Schieben des übernächsten Fahrzeugs in die vom Kläger benutzte Gegenfahrbahn) den Unfall v......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 25.10.2019 - 10 U 3171/18
 

grundsätzlich haften Auffahrender und Überholer allein

"Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden wie des Überholers kommt eine Mithaftung nämlich regelmäßig nur bei vorwerfbarem Fehlverhalten in Betracht (Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 17. Auflage 2022, Rn. 115 und N01, beckonline), welches hier - wie dargestell......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22