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Gespann
Versicherungsrecht



Rückwärtsfahren mit Gespann ist "Ziehen"

"Entgegen der Auffassung der Revision ist auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein "Ziehen" im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG. Diese Begriffsverwendung entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG ("[...] eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug (Zugfahr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23
 

Versicherungen der Gespannteile sind in der Regel Mehrfachversicherung

"Gemäß § 78 Abs. 3 VVG sind in der Haftpflichtversicherung von Gespannen bei einer Mehrfachversicherung die Versicherer im Verhältnis zueinander zu Anteilen entsprechend der Regelung in § 19 Abs. 4 StVG verpflichtet. a) Das bei der Klägerin haftpflichtversicherte Zugfahrzeug (§ 19 Abs. 1 Satz ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23