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Gespann
Versicherungsrecht
Regress



Rückwärtsfahren mit Gespann ist "Ziehen"

"Entgegen der Auffassung der Revision ist auch das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ein "Ziehen" im Sinne von § 19 Abs. 4 Satz 4 StVG. Diese Begriffsverwendung entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 StVG ("[...] eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug (Zugfahr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2023 - VI ZR 98/23