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Wohnmobil



Abstellen eines Wohnmobils im allgemeinen Deliktsrecht

"a) Nach § 276 BGB hat derjenige für einen verursachten Schaden einzustehen, der entweder vorsätzlich oder fahrlässig handelte. Ein vorsätzliches Verhalten des Beklagten zu 1 scheidet von vorneherein aus. Dem Beklagten zu 1 ist aber auch kein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen. Fahrlässig handelt ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2005 - 1 U 247/04
 

Nutzungsausfall für Wohnmobil, welches faktisch als normaler PKW eingesetzt wird

"Soweit die Beklagten eingewandt haben, es handele sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil, weshalb es quasi ein zusätzliches Fahrzeug der Familie darstelle, haben sowohl der Kläger im Rahmen der informatorischen Anhörung als auch die Zeugin"....."glaubhaft bekundet, dass der Kläger das Fahrzeug tägli......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15