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Sachverständigenrisiko



Angemessenheit von Gutachterkosten: BVSK-Honorarbefragung

"Um die Erkennbarkeit einer Überhöhung beurteilen zu können, muss zunächst festgestellt werden, welche Kosten auf Grundlage einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO erforderlich sind. <br>
D
ie BVSK-Honorarbefragung ist nach ständiger Rechtsprechung geeigneter Anknüpfungspunkt für eine s......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Essen, Urteil vom 19.07.2024 - 29 C 74/24
 

bei Freistellungsverlangen: Honorar nach Werkvertrag geschuldet (Ausnahme: Auswahl- und Überwachungsverschulden)

"c) Verlangt der Geschädigte vom Schädiger - wie hier - die Freistellung von der Honorarforderung des von ihm auf dieser Grundlage beauftragten Sachverständigen, richtet sich sein Anspruch schon nach seinem ausdrücklichen Klagebegehren (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) grundsätzlich und bis zur Grenze des A......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2022 - VI ZR 324/21
 

evidente Fehlerhaftigkeit einer Sachverständigenrechnung

"Die Abrechnung des Sachverständigen ist dann evident fehlerhaft und somit auch für einen Laien erkennbar überhöht, wenn beispielsweise Leistungen abgerechnet werden, die ersichtlich nicht erbracht wurden oder Kosten angesetzt werden, die in keinerlei nachvollziehbarer Relation zu den restlichen Schad......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Essen, Urteil vom 19.07.2024 - 29 C 74/24
 

geringfügig überhöhte Sachverständigenkosten muss Geschädigter nicht erkennen

"Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens liegen bei einem unbestrittenen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 14.300,- € inklusive Nebenkosten schätzungsweise bei 1.822,25 € brutto. >
Der
mit Rechnung vom 29.12.2023 der Klägerin in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von 2.145,09 € br......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Essen, Urteil vom 19.07.2024 - 29 C 74/24