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unklare Verkehrslage
überholen



Definition: unklare Verkehrslage bzgl. Überholens

"Eine unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist (OLG Münche......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 01.06.2023 - 8 O 136/22
 

Rücksichtnahmegebot erfordert Einhaltung der StVO

"Die Klägerin hat gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen. Dieses setzt als Mindestmaß die Beachtung der Verkehrsvorschriften der StVO voraus. Hier hat die Klägerin gegen § 5 StVO verstoßen; sie hat bei unklarer Verkehrslage eine stehende Kolonne ��berholt, trotz Einmündungen in diesem ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13
 

Überholen bei unklarer Verkehrslage

"Die Klägerin hat gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen. Dieses setzt als Mindestmaß die Beachtung der Verkehrsvorschriften der StVO voraus. Hier hat die Klägerin gegen § 5 StVO verstoßen; sie hat bei unklarer Verkehrslage eine stehende Kolonne ��berholt, trotz Einmündungen in diesem ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13
 

unklare Verkehrslage bei langsamem, blinkenden Fahrzeug

"unter Berücksichtigung der an der Unfallstelle zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sowie dem Umstand, dass das Fahrzeug links geblinkt hat und sich auch zur Mitte hin eingeordnet hatte, lag f��r den Beklagten zu 1) in jedem Fall eine unklare Verkehrssituation vor, so dass er nicht ohne weite......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15
 

Voraussetzungen des Überholverbots bei unklarer Verkehrslage

"a) Ein Verstoß gegen ein Überholverbot nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO liegt nicht vor. Diese Vorschrift bestimmt ein Überholverbot bei unklarer Verkehrslage. Unklar ist die Verkehrslage, wenn nach allen objektiven Umständen - nicht nach dem Gefühl des ��berholwilligen - mit einem gefahrlosen Überholen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 01.07.2011 - 13 S 61/11
 





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