"Ein Vorfahrtsverstoß einer der am Unfall beteiligten Parteien folgt auch nicht aus den Grundsätzen eines Anscheinsbeweises: Der Beweis des ersten Anscheins spricht dann für einen Vorfahrtsverstoß des in einen Kreisverkehr Einfahrenden, wenn er im Einmündungsbereich mit einem auf der Kreisfahrbahn fa......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Ein Vorfahrtsverstoß einer der am Unfall beteiligten Parteien folgt auch nicht aus den Grundsätzen eines Anscheinsbeweises: Der Beweis des ersten Anscheins spricht dann für einen Vorfahrtsverstoß des in einen Kreisverkehr Einfahrenden, wenn er im Einmündungsbereich mit einem auf der Kreisfahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer kollidiert, dessen Vorfahrtsberechtigung feststeht, weil er zuerst in den Kreisverkehr eingefahren ist. Hier gilt die gleiche Lebenserfahrung wie an sonstigen Einmündungen auch (Spelz in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 8 StVO (Stand: 01.12.2021) Rn. 82)."
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 13.10.2022 - 4 U 111/21
Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren
"Hierfür spricht bereits der Anscheinsbeweis. Denn im Falle eines Unfalls aufgrund einer Rückwärtsfahrt wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO, wonach sich ein Fahrer beim Rückwärtsfahren so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, mittels ei......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Hierfür spricht bereits der Anscheinsbeweis. Denn im Falle eines Unfalls aufgrund einer Rückwärtsfahrt wird ein schuldhafter Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO, wonach sich ein Fahrer beim Rückwärtsfahren so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, mittels eines Anscheinsbeweises angenommen, wenn das Fahrzeug, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis gehen soll, rückwärts fuhr und im Zeitpunkt der Kollision unstreitig oder nachweislich auch noch in der Rückwärtsbewegung war (vgl. BGH, 15.12.2016, VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098, Rn. 15; Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 9 StVO, Rn. 69 m.w.N.)."
vgl. LG Rottweil, Urteil vom 07.02.2024, Az. 1 S 46/23
Definition: Anscheinsbeweis
"Voraussetzung hierfür wäre ein sog. typischer Geschehensablauf, also ein sich aus der Lebenserfahrung bestätigender gleichförmiger Vorgang, durch dessen Typizität es sich erübrigt, die tatsächlichen Einzelumstände eines bestimmten historischen Geschehens nachzuweisen (unter vielen BGH, Urt. v. 10......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Voraussetzung hierfür wäre ein sog. typischer Geschehensablauf, also ein sich aus der Lebenserfahrung bestätigender gleichförmiger Vorgang, durch dessen Typizität es sich erübrigt, die tatsächlichen Einzelumstände eines bestimmten historischen Geschehens nachzuweisen (unter vielen BGH, Urt. v. 10.04.2014 - VII ZR 254/13, juris, Rn. 9; BGH, Urt. v. 26.03.2013 - VI ZR 109/12, juris, Rn. 26 ff.; m.w.N. auch Prütting in MünchKomm ZPO, 6. Aufl., 2020, § 286, Rn. 50; Sanger in Saenger, ZPO, 9. Aufl., 2021, § 286, Rn. 41 ff.; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., 2023, § 286, Rn. 23 ff.). Erforderlich ist indes, dass die Typizität gerade so wahrscheinlich ist, dass sie die (volle) richterliche Überzeugung i.S.d. § 286 ZPO tragen kann (vgl. etwa BGH, Urt. v. 107.06.1997 - X ZR 119/94, juris, Rn. 12); dass von mehreren alternativen Ursachen eine wahrscheinlicher ist, reicht für die Annahme eines Anscheinsbeweises nicht aus (BGH, Urt. V. 17.02.1988 - IV a ZR 277/86 = NJW-RR 88, 789)."
vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 09.05.2023 - 151 C 60/22