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Gutachter / Sachverständiger
Verkauf / Abgabe



zeitnahe Veräußerung zum Restwert ist erlaubt; Marktforschung ist nicht geschuldet

"s ist nicht zu beanstanden, dass der Kläger den im Schadengutachten Höner vom 05.08.2021 ermittelten Restwert i.H.v. 1.300,00 € zugrunde gelegt hat. Der Geschädigte ist nicht etwa verpflichtet, eine eigene Marktforschung zu betreiben.

Sowe
it die Beklagte mit Schreiben vom 14.01.2022 ein R......."  
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vgl. LG Bochum, Urteil vom 07.06.2023 - 4 O 238/22