§ 12 Abs. 4 S. 1 StVO - Verstoß bei Abstand von 50 cm zur rechten Fahrbahnseite
"Die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs hat damit gegen die ihr aus § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO obliegende Pflicht, am rechten Fahrbahnrand zu parken, verstoßen." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs hat damit gegen die ihr aus § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO obliegende Pflicht, am rechten Fahrbahnrand zu parken, verstoßen."
vgl. LG München I, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 1695/09