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Wertminderung
Wirtschaftlichkeitsgebot



Berechnung des wirtschaftlichen Schadensausgleichs

"Verursacht allerdings bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt. Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22