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Wertminderung



Begründung des merkantilen Minderwerts

"a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeuges allein deshalb verbleibt, weil bei einem große......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2024 - VI ZR 243/23
 

Berechnung des wirtschaftlichen Schadensausgleichs

"Verursacht allerdings bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, ist der Geschädigte grundsätzlich auf diese beschränkt. Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22
 

höhere Wertminderung bei Luxusfahrzeug möglich

"Entgegen der Ansicht der Beklagten genießt das Fahrzeug als Luxusfahrzeug auch keinen Sonderstatus. Denn bei einem merkantilen Minderwert handelt es sich um eine Minderung des Verkaufswerts, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 05.02.2024 - 16 O 206/22
 

merkantile Wertminderung ist unabhängig von der Disposition

"b) Der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs ist unabhängig davon zu ersetzen, welche Dispositionen der Geschädigte über das Fahrzeug trifft (Senatsurteil vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 72/65, NJW 1967, 552 f., juris Rn. 13). Insbesondere kommt es für die Begründung des A......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2024 - VI ZR 243/23
 

merkantiler Minderwert ist netto

"bb) Bei der Schätzung, um wieviel geringer der erzielbare Verkaufspreis bei einem gedachten Verkauf des beschädigten Fahrzeugs nach der Reparatur im Vergleich zum erzielbaren Verkaufspreis ohne die Beschädigung wäre, ist aus Rechtsgründen auf die jeweiligen Nettoverkaufspreise abzustellen. Denn unab......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2024 - VI ZR 243/23
 

merkantiler Minderwert nach § 251 Abs. 1 BGB

"Bei erheblicher Beschädigung umfasst der Anspruch gemäß § 251 Abs. 1 BGB auch den Ersatz des merkantilen Minderwerts, weil insoweit eine Herstellung gemäß § 249 BGB nicht möglich ist (st. Senatsrechtsprechung seit Urteil vom 29. April 1958 - VI ZR 82/57, BGHZ 27, 181, 186, juris Rn. 11)........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2024 - VI ZR 243/23
 

Schaden: Wertminderung, merkantil

"Grundsätzlich kommt ein merkantiler Minderwert nur bei einer nicht unwesentlichen Beschädigung der Sache in Betracht. Für die Abgrenzung ist auf die Verkehrsauffassung abzustellen: Sofern der auf dem Markt zu erzielende Verkaufserlös nach der Reparatur nicht unter dem bleibt, der ohne das schädigend......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 

Wertminderung bei nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen

"Grundsätzlich kommt ein merkantiler Minderwert nur bei einer nicht unwesentlichen Beschädigung der Sache in Betracht. Für die Abgrenzung ist auf die Verkehrsauffassung abzustellen: Sofern der auf dem Markt zu erzielende Verkaufserlös nach der Reparatur nicht unter dem bleibt, der ohne das schädigend......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 

Wertminderung steht nur dem Eigentümer zu

"c) Ungeachtet des Vorstehenden konnten Leasingnehmerin bzw. Halterin zumindest die Schadensposition "Wertminderung" ohnehin nicht wegen einer Besitzrechtsverletzung geltend machen. >
Die
merkantile Wertminderung eines Kraftfahrzeugs ist begrifflich untrennbar mit dem Eigentum an diesem verbunden......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21
 

Wertminderung unabhängig von Disposition

"In diesem Zusammenhang sei noch darauf hingewiesen, dass - anders als durch die Beklagte angedeutet - für das Entstehen einer Wertminderung nicht Voraussetzung ist, dass das beschädigte Fahrzeug tatsächlich verwertet (verkauft) wurde. Die Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar (BGH, ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil vom 05.01.2023 - 2 O 6786/21