verkehrsrechtbuch.de (813)

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Wertminderung
Kraftfahrzeug



Wertminderung bei nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen

"Grundsätzlich kommt ein merkantiler Minderwert nur bei einer nicht unwesentlichen Beschädigung der Sache in Betracht. Für die Abgrenzung ist auf die Verkehrsauffassung abzustellen: Sofern der auf dem Markt zu erzielende Verkaufserlös nach der Reparatur nicht unter dem bleibt, der ohne das schädigend......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21