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Wirtschaftlichkeitsgebot
Prozessrecht



Abrechnung nach Gutachten - Einwände des Schädigers

"c) Der die Reparaturkosten fiktiv abrechnende Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen Genüge, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalte......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19
 

keine Gutachterkosten bei Bagatellschaden und keinen weiteren Risiken

"Auch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Erkenntnismöglichkeiten der Geschädigten ist vorliegend von einem Bagatellschaden auszugehen. Das Schadenbild deutet nicht darauf hin, dass am PKW Schäden vorhanden sind, die mehr als bloße Lackschäden darstellen. Dies war auch für......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 07.12.2016 - 3 S 54/16
 

Mietwagenkosten: Darlegungslast, wenn über Normaltarif

"Insgesamt erscheint daher gem. § 287 ZPO ein Gesamtbetrag von 515,00 € + 20%, insgesamt mithin 618,00 € erforderlich.

Von diesem Betrag weicht der von der Klägerin verlangte Betrag ab. Es ist daher von einem überhöhten Mietpreis auszugehen. Dafür, dass dem Geschädigten kein günstige......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2010 - 47 C 2747/10
 

nur tatsächliche Kosten zuzusprechen, wenn die niedriger sind als die fiktiven Kosten nach Gutachten

"3. Angesichts dieser Rechtslage versteht es sich von selbst, dass auf der Grundlage einer preiswerteren Reparaturmöglichkeit abzurechnen ist, wenn ein Verweis der Schädigerseite darauf nicht einmal erforderlich ist, weil der Geschädigte die Möglichkeit einer vollständigen und fachgerechten, aber pre......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2013 - VI ZR 24/13
 

Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Reparatur muss Geschädigter beweisen

"An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anford......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22