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Vorteilsausgleich
nein



Abzug Neu für Alt (hier nein): Schallschutzwände der öffentlichen Hand

"b) Ausgehend von diesen Grundsätzen muss sich das klagende Land vorliegend für den teilweisen Austausch der Lärmschutzelemente keinen Vorteil "neu für alt" anrechnen lassen, weil die Frage, ob und in welcher Höhe sich der teilweise Austausch der Lärmschutzelemente für das klagende Land in Zukunft ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2015 - 11 U 168/14
 

Abzug Neu für Alt: Bildstock

"In diesem Zusammenhang ist zunächst festzustellen, daß es als ausgesprochen schwierig, wenn nicht unmöglich erscheint, den wirtschaftlichen Wert des beschädigten Bildstocks zu beziffern. Ein Bildstock dient der Besinnung und religiösen Verehrung, etwa als Ziel einer Prozession. Weiter soll ein Bilds......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Wertheim, Urteil vom 27.06.2017 - 1 C 24/17
 

Abzug Neu für Alt: Brille (hier: kein Abzug)

"a) Hinsichtlich der Brille kann die Klägerin weitere 280,00 € beanspruchen, weil der vorgenommene Abzug neu für alt nicht angezeigt ist. Inwieweit beim Ersatz von Brillen entsprechende Abzüge zu machen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten; teilweise wird ein Abzug von weiteren Voraussetzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Gebrauchsgegenstände, hier: nein

"Ein Abzug neu für alt ist bei Gebrauchsgegenständen wie (Alltags-)Kleidung nicht sachgerecht (so auch OLG München, NZV 2016, 270 Rn. 34, beckonline), da hierdurch keine messbare Vermögensmehrung der Klägerin - die ihre Garderobe zudem nach der erstinstanzlichen, insoweit nicht angegriffenen Beweisau......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Geldbörse, hier: nein

"c) Der Klägerin stehen ferner weitere 4,95 € für die Geldbörse und weitere 29,99 € für die Handtasche ("City-Tasche") zu. Ein Abzug neu für alt ist vorliegend nicht vorzunehmen. Für die Klägerin, auf die im Rahmen der subjektbezogenen

Schadensbetrachtung abzustellen ist, tritt bei d......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Handtasche, hier: nein

"c) Der Klägerin stehen ferner weitere 4,95 € für die Geldbörse und weitere 29,99 € für die Handtasche ("City-Tasche") zu. Ein Abzug neu für alt ist vorliegend nicht vorzunehmen. Für die Klägerin, auf die im Rahmen der subjektbezogenen

Schadensbetrachtung abzustellen ist, tritt bei d......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Hörgerät

"Ein Abzug neu für alt ist bezüglich der Hörgeräte nicht vorzunehmen. Zur Begründung wird auf obige Ausführungen bezüglich der Brille verwiesen, die für das medizinische Hilfsmittel Hörgeräte - unabhängig davon, ob ein gleichwertiges oder niederwertiges Modell angeschafft worden ist - entsprech......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Lackschäden: nein, wenn niemand die Schäden beseitigen würde

"Die Annahme eines deckungsgleichen und infolgedessen eine Ersatzfähigkeit ausschließenden Vorschadens an dem Heckstoßfänger scheidet damit aus. Soweit die Kratzspuren im Rahmen der Reparatur des linksseitigen Unfallschadens zwangsläufig durch die Neulackierung ebenfalls beseitigt wurden, stellt sich......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022 - 7 U 45/21
 

Abzug Neu für Alt: Motorradhelm (hier: kein Abzug)

"Hinzuzurechnen ist der volle Betrag für die Neuanschaffung eines Motorradhelms im Umfang von 82,-- €. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Unfall eines Motorradfahrers unter Beteiligung des getragenen Helmschutzes selbst bei relativ kleinen Beschädigungen, die sich äu��erlich au......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18
 

Kein Abzug für Nutzunzgsmöglichkeit bei Anspruch nach Neuwagenerstattung

"Entgegen der Auffassung der Beklagten ist in die Urteilsformel nicht aufzunehmen, dass sich der Geschädigte für die Zeit der Nutzung des Unfallfahrzeuges einen Abschlag anrechnen lassen muss. Die hierfür darlegungsbelastete Beklagte hat auch keinerlei Schätzungs- und Berechnungsgrundlagen im Sinne de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2017 - 2 U 136/17
 

Werkstattrisiko umfasst alle Schadenbeseitigungspoistionen, deren Einfluss dem Geschädigten entzogen sind

"4. Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt zur Instandsetzung, ohne dass ihn insoweit ein (insbesondere Auswahl- oder Überwachungs-) Verschulden trifft, so sind die dadurch anfallenden Reparaturkosten im Verh��ltnis des Geschädigten zum Schädiger deshalb auch dann vo......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 239/22
 





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