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Tür
Betriebsgefahr



Auch das Öffnen der Tür durch Beifahrer gehört zur Betriebsgefahr

"Anders als die Beklagte meint, muss sie auch für das Verhalten des Bruders ihres Versicherungsnehmers einstehen. Die Beklagte verkennt insoweit, dass der Klägerin ein Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG gegen den Fahrzeughalter selbst zusteht, dessen Risiko wiederum durch die Beklagte als Kfz-Haftpflichtvers......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - 13 S 117/15
 

Betriebsgefahr - Türöffnen gehört dazu

"Das Kraftfahrzeug des Beklagten Ziff. 1 befand sich im Betrieb im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG, denn der Schaden an dem PKW des Klägers ist durch die dem KFZ-Betrieb typisch innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht worden, die von dem Fahrzeug ausgehenden Gefahren haben sich bei seiner Entstehung ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Betriebsgefahr kann bei länger geöffneter Tür zurücktreten

"Die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs tritt vollständig hinter den Verstoß des Beklagten zu 1) gegen das allgemeine Rücksichtsgebot gemäß § 1 Abs. 2 StVO zurück. Der Beklagte hat im Rahmen seiner informatorischen Anhörung selbst erklärt, dass er die Tür nicht gesehen habe und er schuld......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Aachen, Urteil vom 23.02.2023 - 1 O 219/22
 

Öffnen der Tür gehört - auch auf Privatgrund - zur Betriebsgefahr

"Nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG in Verbindung mit § 1 PflVG deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung den durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Schaden. Der "Gebrauch des Kraftfahrzeugs" in diesem Sinne schließt den "Betrieb" des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 7 StVG ein (vgl. BGH, Urteil vom 23. Feb......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015 - 13 S 117/15